Mutter sitzt fünf Monate im Gefängnis wegen Sorgerechtsverweigerung
Mutter muss fünf Monate ins Gefängnis
Eine Mutter, die sich weigerte, ihre Tochter dem Vater zu übergeben, wurde wegen Nichterscheinens vor Gericht inhaftiert. Sie wird nun bis April tot fünf Monate in Haft verbringen.
- November 2025, 08:36 Uhr
Eine 38-jährige Mutter aus Hannover steht im Mittelpunkt eines langwierigen Rechtsstreits um Sorgerecht und Zwangsmaßnahmen. Im November 2023 wurde sie in Frankfurt festgenommen, nachdem sie sich geweigert hatte, ihre 13-jährige Tochter dem leiblichen Vater zu übergeben. Der Fall umfasst mehrere Gerichtsbeschlüsse, Haftstrafen und Kritik an den Haftbedingungen.
Der Konflikt begann im Juni 2021, als der Mutter das Sorgerecht für ihre beiden Töchter entzogen und dem Vater übertragen wurde. Statt sich daran zu halten, tauchte sie mit ihrer 13-Jährigen unter. Im September 2023 erließ ein Gericht einen Haftbefehl, nachdem sie einer Verhandlung ferngeblieben war.
Bereits im Februar 2022 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle wegen ihrer Weigerung, das Kind zurückzugeben, 30 Tage Zwangshaft verhängt. Diesmal wurde die Frau in Frankfurt festgenommen und später in eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen verlegt. Ihr Anwalt kritisierte die Verhaftung und Untersuchungshaft als unverhältnismäßig und forderte stattdessen ein Strafbefehlsverfahren. Die Haft wurde schließlich aufgehoben, doch der juristische Streit ging weiter.
Am 23. September 2023 verurteilte das Landgericht Hannover die Mutter zu 150 Tagen Gefängnis, weil sie ihrer Tochter durch die Beschaffung von Medikamenten zu einem Schwangerschaftsabbruch verholfen hatte. Unabhängig davon verhängte das OLG Celle eine separate fünfmonatige Zwangshaft, die bis April 2026 gilt. Sie saß im 'Haftraum für Ungehorsam' des Gefängnisses Hildesheim ein, wo sie über harte Bedingungen klagte – unter anderem von schimmeligen Wänden.
Die Tochter lebt inzwischen in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Hannover. Da sie bald volljährig wird, kann sie künftig selbstständig gegen Entscheidungen vorgehen, die sie betreffen. Eine Anhörung Anfang Dezember soll klären, ob die Mutter wieder Umgangsrecht mit ihren beiden Töchtern erhält.
Die Frau bleibt unter rechtlichem Druck: Neben der Gefängnisstrafe wegen der Abtreibungshilfe läuft weiterhin die Zwangshaft wegen Sorgerechtsverstößen. Die Dezember-Verhandlung wird entscheiden, ob sie ihre Kinder wiedersehen darf. Gleichzeitig könnte die Fähigkeit ihrer Tochter, eigenständig Beschwerde einzulegen, den weiteren Verlauf des Falls prägen.
