31 January 2026, 17:11

Justizministerin fordert härteres Vorgehen gegen heimliche Nacktaufnahmen in Saunen

Eine nackte Frau auf einer Schaukel in einem bewaldeten Gebiet sitzend, umgeben von Bäumen und Pflanzen, mit dem Text "Die Vergewaltigung von Adam und Eva" unten, in Schwarz-Weiß.

Justizministerin fordert härteres Vorgehen gegen heimliche Nacktaufnahmen in Saunen

Eine rechtliche Grauzone in Deutschland ermöglicht es Tätern, straffrei zu bleiben, wenn sie Personen heimlich in öffentlichen Saunen oder Umkleidekabinen nackt filmen. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich gegen diese Lücke im Gesetz ausgesprochen, die Opfer schutzlos zurücklässt. Nun drängt sie auf dringende Änderungen im Strafgesetzbuch, um das Problem zu beheben.

Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit auf das Problem durch einen Fall in Leipzig, bei dem ein Mann Frauen in einer Sauna gefilmt hatte. Trotz des offensichtlichen Eingriffs in die Privatsphäre mussten die Staatsanwälte das Verfahren einstellen, da es für solche Situationen derzeit keine strafrechtliche Handhabe gibt. Nach geltendem Recht fallen öffentliche Saunen und Umkleiden weder unter den Schutz der privaten Sphäre noch unter den Schutz der Intimsphäre.

Zwischen 2021 und 2025 registrierte die deutsche Polizei etwa 250 bis 300 Fälle von heimlichen Nacktaufnahmen an solchen Orten. Allein in Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden laut Kriminalstatistik über 100 Vorfälle gemeldet. Da öffentliche Saunen jedoch nicht als besonders geschützte Räume eingestuft werden und nackte Personen rechtlich nicht als "bekleidet" gelten, bleiben die Täter oft ohne Konsequenzen.

Wahlmann betonte die schweren psychologischen Folgen für die Opfer, insbesondere für Frauen, die aus Angst möglicherweise Saunen oder andere öffentliche Räume meiden. Sie argumentierte, dass die bestehende Gesetzeslücke nicht nur die Täter ungestraft lasse, sondern den Betroffenen auch das Gefühl verweigere, Gerechtigkeit zu erfahren. Ihr Reformvorstoß zielt darauf ab, diese Schlupflöcher zu schließen und den Schutz persönlicher Rechte zu stärken.

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Die geplanten Gesetzesänderungen sollen es erleichtern, Personen zu belangen, die in öffentlichen Bereichen heimlich Nacktaufnahmen anfertigen. Ohne diese Anpassungen werden Opfer weiterhin mit der Straflosigkeit der Täter und langfristigen psychischen Belastungen konfrontiert sein. Wahlmanns Reforminitiative geht nun zur Beratung in den Bundesrat.