26 June 2026, 12:22

Historischer Kompromiss: Bund übernimmt Milliardenkosten für Kommunen ab September

Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform

Historischer Kompromiss: Bund übernimmt Milliardenkosten für Kommunen ab September

Bund und Länder haben sich auf eine Entlastung der kommunalen Haushalte geeinigt, um die finanzielle Belastung der Städte und Gemeinden zu verringern. Die Vereinbarung soll langjährige Streitigkeiten über Bundesgesetze beilegen, die den Ländern und Kommunen zusätzliche Kosten aufbürden. Bundeskanzler Friedrich Merz umschrieb das Prinzip mit den Worten: „Wer bestellt, zahlt auch.“

Die neue Kostenregelung tritt am 1. September in Kraft. Demnach übernimmt der Bund künftig 80 Prozent der Ausgaben, die durch die Umsetzung von Bundesgesetzen entstehen – allerdings nur, wenn die Kosten 200 Millionen Euro übersteigen. Die Erstattung soll aus den Mehreinnahmen der Mehrwertsteuer finanziert werden.

Hintergrund der Einigung sind jahrelange Spannungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Besonders belastend wirken sich drei Gesetze aus: das Bundesteilhabegesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Wie aus Regierungsdaten hervorgeht, haben sich die Kosten für die ersten beiden Gesetze innerhalb eines Jahrzehnts verdoppelt, während sich die Ausgaben für das dritte sogar vervierfacht haben.

Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident Gordon Schnieder erwartet durch die Neuregelung eine Entlastung in Milliardenhöhe. Allein im ersten Jahr, ab 2027, könnten die Kommunen seiner Schätzung nach bis zu 3 Milliarden Euro einsparen.

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Das Abkommen schafft ein transparenteres System zur Verteilung der Finanzlasten. Künftig erhalten Kommunen Unterstützung, wenn Bundesgesetze erhebliche Zusatzkosten verursachen. Die Reformen sollen die Haushalte der Städte und Gemeinden in ganz Deutschland spürbar entlasten.

Quelle