27 March 2026, 04:33

Grünfutter sammeln: Wann Tierhalter auf Wiesen und Äckern in die Falle tappen

Offenes Buch mit einer Illustration von zwei Kaninchen im Gras umgeben von Pflanzen, mit Text oben und unten.

Grünfutter sammeln: Wann Tierhalter auf Wiesen und Äckern in die Falle tappen

Viele Haustierbesitzer suchen nach frischem Grünfutter, um ihre Tiere auf natürliche Weise zu ernähren. Doch das Sammeln von Pflanzen auf Wiesen ist nicht immer unproblematisch. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, und das Betreten von Ackerflächen kann ohne Erlaubnis schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen.

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In den meisten deutschen Bundesländern ist das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Wiesen eingeschränkt – besonders während der Wachstumsphase. Von März bis Oktober dürfen Landwirte in Regionen wie Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen den Zutritt rechtmäßig verweigern, um ihre Ernte zu schützen. Diese Vorschriften basieren auf den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen, die sich am Bundesnaturschutzgesetz orientieren.

Selbst wenn der Zugang erlaubt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass auch das Pflücken von Blumen oder Kräutern gestattet ist. Zwar sehen viele Grundbesitzer kleine, rücksichtsvoll gesammelte Mengen nicht als Problem an, doch das wahllose Betreten von Feldern kann Ernte schädigen und zu Beschwerden führen. Der sicherste Weg ist daher, vorher beim Bauern oder Grundbesitzer nachzufragen.

Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein haben noch strengere Regeln: Hier ist das Betreten von Ackerland grundsätzlich verboten. Campingverordnungen in anderen Regionen können zwar Hinweise auf allgemeine Zugangsbeschränkungen geben, klären aber selten, ob das Sammeln von Futterpflanzen für Haustiere erlaubt ist.

Wer sich unsicher ist, findet in Artikeln wie "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?" weitere Details. Tierhalter, die frisches Grünfutter suchen, sollten vor dem Betreten von Wiesen die örtlichen Bestimmungen prüfen. Die beste Lösung, um Ärger oder versehentliche Schäden zu vermeiden, bleibt die Rücksprache mit dem Grundbesitzer. Ohne Erlaubnis kann selbst das gut gemeinte Sammeln gegen Vorschriften verstoßen, die den Schutz von Ackerland sicherstellen sollen.

Quelle