Gericht stoppt Waldrodung für Geflügelmast – Umweltschutz siegt über Landwirtschaft
Ekkehard ScheelGericht stoppt Waldrodung für Geflügelmast – Umweltschutz siegt über Landwirtschaft
Ein Försters Plan, Waldflächen für die Erweiterung einer Geflügel farm seines Sohnes zu roden, wurde von einem Gericht gestoppt. Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Genehmigung angefochten und argumentiert, das Vorhaben gefährde geschützte Vogelarten und überschreite die zulässigen Schadstoffgrenzwerte. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, nachdem die örtlichen Behörden die Umwidmung zunächst bewilligt hatten.
Die Försterin hatte beantragt, zwei bewaldete Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1,31 Hektar – eines mit 0,8955 ha und ein weiteres mit 0,4145 ha – umzuwandeln. Als Ausgleich bot sie zwei Ersatzflächen zur Aufforstung an. Die Forstbehörde erteilte im Juli die Genehmigung unter der Auflage, auf 1,73 Hektar Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Auch die Landwirtschaftskammer unterstützte das Vorhaben.
Sein Sohn betreibt bereits zwei Mastställe mit Platz für 80.000 Tiere. Er hatte eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau zweier weiterer Ställe mit Kapazität für 100.000 zusätzliche Tiere sowie vier Futter silos und andere Anlagen erhalten. Eine Umweltstudie ergab jedoch, dass die Ammoniakemissionen der bestehenden und geplanten Anlagen in den angrenzenden Waldgebieten im Norden und Westen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten würden.
Die DUH reichte daraufhin Klage ein – gestützt auf § 2 Abs. 1 UmwRG als anerkannte Umweltvereinigung. In ihrer Begründung verwies sie auf neun geschützte Vogelarten in dem Gebiet, darunter den streng geschützten Buntspecht, der in den alten Baumbeständen brütet, die für die Rodung vorgesehen waren. Das Gericht gab der Organisation recht und stoppte die Umwandlung aus Umweltschutzgründen.
Das Urteil verhindert vorerst die Abholzung und die Erweiterung der Geflügelhaltung. Die Behörden müssen nun die Genehmigungen unter Berücksichtigung der Ammoniakbelastung und der Auswirkungen auf geschützte Tierarten neu prüfen. Die Entscheidung setzt ein Zeichen für die Abwägung zwischen landwirtschaftlicher Entwicklung und Umweltauflagen in der Region.
