Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Mit dem Beschluss wird dem Magazin untersagt, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Die Entscheidung stellt eine bedeutende Wendung im anhaltenden Rechtsstreit dar.
Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Landgericht Hamburg zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Das aktuelle Urteil verbietet Der Spiegel nun, die Behauptung aufzustellen, Ulmen habe mit künstlicher Intelligenz erzeugte Fake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, hergestellt oder verbreitet.
Zudem untersagte das Gericht die Veröffentlichung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidiger geschickt hatte. Die Richter urteilten, der Inhalt gehöre zum „höchstpersönlichen Lebensbereich“ und unterliege damit einem besonderen Schutz. Dennoch bleibt es dem Magazin gestattet, über Fernandes’ Vorwürfe der körperlichen Gewalt gegen Ulmen zu berichten.
Fernandes wirft Ulmen vor, nicht nur die Deepfake-Videos produziert, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen eingerichtet zu haben. Unabhängig davon ermitteln Staatsanwälte in Potsdam wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt gegen Ulmen. Seine Kanzlei, Schertz-Bergmann, argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Der Spiegel habe zu übermäßiger Medienaufmerksamkeit und einer öffentlichen Debatte geführt.
Der Fall hat eine breitere Diskussion über digitalen Missbrauch ausgelöst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ verschärfen zu wollen.
Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, spezifische Behauptungen über Ulmen zu verbreiten. Sie hindert das Magazin jedoch nicht daran, über Fernandes’ Gewaltvorwürfe zu berichten. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Herausforderungen im Spannungsfeld von Deepfake-Technologie und Persönlichkeitsrechten.






