Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Politiker gewinnen Streit um angebliche Verspottung
Ekkehard ScheelGericht stoppt Linkspartei: AfD-Politiker gewinnen Streit um angebliche Verspottung
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Politikern über Vorwürfe der Verspottung zuungunsten der Linken entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Partei, Teile einer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen, in der AfD-Abgeordneten vorgeworfen wurde, die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners nachgeahmt zu haben. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit, der nach einer Landtagssitzung im April 2025 begann.
Der Konflikt eskalierte, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn behauptete, zwei AfD-Abgeordnete hätten während einer Sitzung seine Parkinson-Symptome verspottet. Das Gericht fand jedoch keine Belege für diese Vorwürfe und stellte fest, dass keine anderen Parlamentsmitglieder ein solches Verhalten beobachtet hatten.
Die Richter urteilten, dass die Äußerungen der Linkspartei die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker rechtswidrig verletzt hätten. Zwar räumten sie ein, dass Politiker schärfere Kritik ertragen müssten, betonten jedoch, dass falsche Anschuldigungen persönlicher Beleidigungen zu weit gingen.
Dreizehn AfD-Abgeordnete hatten gegen die Linkspartei eine einstweilige Verfügung wegen umstrittenener Passagen in der Pressemitteilung beantragt. Ein Gericht erster Instanz hatte Teile des Antrags zunächst abgelehnt, doch das Oberlandesgericht gab nun in seinem aktuellen Urteil der AfD recht. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Enrico Schult, bezeichnete die Entscheidung als Bestätigung, während sein Kollege Thore Stein der Linkspartei vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben.
Das Urteil verhindert, dass die Linkspartei die umstrittenen Aussagen wiederholt. Die Richterentscheidung unterstreicht die Grenzen politischer Rede, wenn es um unbelegte persönliche Angriffe geht. Die betroffenen AfD-Politiker begrüßten das Ergebnis als Schutz ihrer Reputation.






