Gericht lehnt Air-France-Entschuldigung mit Vogelspinne ab – Passagiere erhalten 600 Euro
H.-Dieter HuhnGericht lehnt Air-France-Entschuldigung mit Vogelspinne ab – Passagiere erhalten 600 Euro
Ein deutsches Gericht hat zugunsten von vier Passagieren entschieden, die die Fluggesellschaft Air France wegen eines verspäteten Fluges von Kuba im Jahr 2016 verklagt hatten. Die Airline hatte behauptet, eine Vogelspinne habe die Verzögerung verursacht – doch die Richter wiesen diese Darstellung zurück und führten stattdessen einen technischen Defekt als wahrscheinliche Ursache an. Jeder der Kläger erhielt eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro.
Der Vorfall begann damit, dass Air France argumentierte, eine Vogelspinne habe die Besatzung gezwungen, das Flugzeug zu wechseln, was zu einer erheblichen Verspätung führte. Die Fluggesellschaft stufte dies als außergewöhnlichen Umstand ein, der außerhalb ihrer Kontrolle lag. Doch das Amtsgericht Hannover lehnte diese Erklärung ab, da es keine Beweise für die Beteiligung der Spinne gab.
Stattdessen verwies das Urteil auf ein technisches Problem als wahrscheinlichen Grund für den Flugzeugwechsel. Das Gericht stützte sich dabei auf die EU-Verordnung 261/2004, die Entschädigungen bei Flugverspätungen regelt, und bezog sich auf den EuGH-Fall C-432/07 (Böck gegen Air France) aus dem Jahr 2007. Dieser Präzedenzfall bestätigt das Recht von Passagieren auf Entschädigung bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr bei der Ankunft.
Auf dieser rechtlichen Grundlage erhielten die vier Kläger jeweils 600 Euro. Die Entscheidung unterstreicht, dass es der Fluggesellschaft nicht gelang, nachzuweisen, dass die Vogelspinne für die Verspätung verantwortlich war.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle von Flugverspätungen und außergewöhnlichen Umständen. Betroffene Passagiere könnten nun bessere Aussichten haben, in ähnlichen Fällen Entschädigungen durchzusetzen. Air France muss sich an die Gerichtsentscheidung halten und die zugesprochenen Beträge zahlen.