24 June 2026, 02:23

Gericht bestätigt AfD in Niedersachsen als "prüfungsrelevanten Beobachtungsfall"

Gericht gestattet Niedersachsens Verfassungsschutz die Überwachung der AfD zu verschärfen

Gericht bestätigt AfD in Niedersachsen als "prüfungsrelevanten Beobachtungsfall"

Ein Gericht hat die Einstufung des niedersächsischen Landesverbands der AfD als „prüfungsrelevanten Beobachtungsfall“ bestätigt. Das Urteil folgt auf jahrelange Überprüfungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es ist noch nicht rechtskräftig, da der Partei weiterhin das Recht auf Berufung zusteht.

Im Mai 2022 hatte die Behörde den AfD-Landesverband Niedersachsen erstmals als „Verdachtsfall“ eingestuft. Bis Februar 2026 verschärfte sie die Bewertung zu einem „prüfungsrelevanten Beobachtungsfall“. Diese Hochstufung begründete das Amt mit einem 212-seitigen Bericht, der auf öffentlich zugänglichem Material basiert.

Das Gericht bestätigte die Erkenntnisse der Behörde und verwies auf „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Versuche, das demokratische System Deutschlands zu untergraben. Zudem wurden Belege für Hetze gegen grundlegende Werte wie die Menschenwürde und die demokratische Ordnung festgestellt.

Die AfD kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen gegen die Entscheidung klagen. Das Urteil bedeutet eine Fortsetzung der Beobachtung der Parteiaktivitäten in der Region. Die Angelegenheit bleibt weiterhin rechtlich überprüfbar.

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