20 April 2026, 08:29

FC Alemannia Klein-Auheim sichert Vereinsgelände bis 2052 durch Erbbaurechtsverlängerung

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Stadions umgeben von Stadtgebäuden, Bäumen und Strommasten mit Text unten.

FC Alemannia Klein-Auheim sichert Vereinsgelände bis 2052 durch Erbbaurechtsverlängerung

FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert langfristiges Erbbaurecht für Vereinsgelände

Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat eine Verlängerung des Erbbaurechts für seine Vereinsanlagen erwirkt. Der Stadtrat stimmte dem Antrag zu, sodass der Club seinen Standort Am Alemannia-Sportplatz 1 für ein weiteres Jahrzehnt nutzen kann. Die Entscheidung schafft langfristige Planungssicherheit für das lokale Fußballteam und seine Einrichtungen.

Das ursprüngliche Erbbaurecht des Vereins datiert vom 27. Januar 1982 mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 19. April 2042. Im Laufe der Jahre wurde die Vereinbarung 1993 und 1997 aktualisiert, um den Betrieb eines Clubheims zu regeln. 2009 kam eine Indexierungsklausel hinzu, die alle fünf Jahre eine Anpassung des Erbbauzinses vorsieht.

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Mit der jüngsten Verlängerung verschiebt sich das Enddatum nun auf den 19. April 2052. Der Verein hatte die vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre beantragt, um Planungssicherheit zu gewinnen und Voraussetzungen für öffentliche Fördermittel zu erfüllen. Laut den bestehenden Bedingungen beträgt der aktuelle jährliche Erbbauzins 2.937,73 Euro, was über den verlängerten Zeitraum eine Gesamtsumme von 29.377,30 Euro ergibt.

Der Stadtrat billigte die Verlängerung ohne Änderungen an den ursprünglichen Konditionen. Damit bleibt die Kontinuität des Vereinsbetriebs am traditionellen Standort gewahrt.

Die Verlängerung garantiert FC Alemannia die Nutzung des Geländes bis 2052. Mit festgelegtem Erbbauzins und unveränderten Bedingungen kann sich der Verein nun auf zukünftige Projekte und Förderanträge konzentrieren. Gleichzeitig bleibt der Betrieb des Clubheims und der Sportanlagen ohne Unterbrechung gesichert.

Quelle