Schlachthof-Prozess: Angeklagter bestreitet Betrugsvorwürfe - Ex-Schlachthofleiter wegen illegalem Fleischverkauf vor Gericht
Ein ehemaliger Schlachthofleiter aus Bad Iburg muss sich wegen Betrugs und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht vor Gericht verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, er habe Rindfleisch ohne die vorgeschriebenen tierärztlichen Kontrollen verkauft. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, er habe eine informelle Absprache mit den Kontrollbehörden getroffen.
Die Anklage geht auf das Jahr 2018 zurück, als verdeckte Aufnahmen einer Tierschutzorganisation Missstände bei der Behandlung von Rindern in der Anlage aufdeckten. Nach den Enthüllungen ordnete der Landkreis Osnabrück die Schließung des Schlachthofs an. Später warf die Staatsanwaltschaft dem Manager vor, Fleisch von über 100 Tieren verkauft zu haben, die keine Pflichtuntersuchungen durchlaufen hatten.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, das Fleisch sei nicht für den Verzehr geeignet gewesen, und der Angeklagte habe durch den illegalen Verkauf etwa 378.000 Euro erwirtschaftet. 2022 erhielt er bereits eine Bewährungsstrafe wegen separater Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Vier Tierärzte sollen am 11. November als Zeugen aussagen; mit einem Urteil wird noch am selben Tag gerechnet. Der Angeklagte hält an seiner Unschuld fest und betont, er habe mit den Behörden eine Vereinbarung getroffen, auf Lebendtierkontrollen zu verzichten.
Entscheidend für den Prozess ist die Frage, ob der Manager gesetzliche Kontrollen umgangen und unsicheres Fleisch in den Verkehr gebracht hat. Die Verhandlung wird im kommenden Monat fortgesetzt, wenn das Gericht die Aussagen zentraler Zeugen hört. Das Urteil könnte darüber entscheiden, ob dem Angeklagten weitere Strafen wegen des mutmaßlichen Betrugs drohen.
