05 June 2026, 11:21

EU-Kunden zahlen ab November 2026 mehr für Bestellungen aus Drittländern

Ab dem 1. Juli: Online-Einkaufen bei Händlern außerhalb der EU wird teurer

EU-Kunden zahlen ab November 2026 mehr für Bestellungen aus Drittländern

EU-Kunden müssen bei Bestellungen aus Drittländern bald mit höheren Kosten rechnen

Ab dem 1. Juli 2023 werden Online-Käufe aus Ländern außerhalb der EU für Verbraucher in der Union teurer. Neue Regelungen führen zu zusätzlichen Gebühren, die selbst günstige Artikel deutlich verteuern. Zudem könnten Käufer beim Einkauf bei Händlern außerhalb des EU-Binnenmarkts einige Verbraucherrechte verlieren.

Die Änderungen begannen bereits im Juli 2023, als die EU die Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Importware abschaffte. Dadurch stiegen die Preise für Waren aus Drittländern sofort an. Nun kommt eine weitere Gebühr hinzu: Ab dem 1. November 2026 wird auf Sendungen unter 150 Euro pro Produktkategorie eine pauschale Zollabgabe von drei Euro erhoben – zusätzlich zur bereits fälligen Einfuhrumsatzsteuer.

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Besonders spürbar werden die Auswirkungen bei preiswerten Artikeln sein. Ein Handyhülle für sieben Euro könnte nach Abzug aller Gebühren fast 20 Euro kosten. Die EU warnt zudem, dass Einkäufe bei Händlern außerhalb der Union mit weniger Verbraucherschutz verbunden sein könnten. Rückgaben, Erstattungen und Garantieansprüche könnten dann schwerer durchzusetzen sein.

Die neuen Regeln gelten vorerst bis alle EU-Staaten in der Lage sind, eingehende Sendungen vollständig zu kontrollieren und abzuwickeln – was frühestens 2028 der Fall sein dürfte. Innerhalb der EU fallen in der Regel keine Steuern oder Zölle an, ausgenommen bei Kaffee, Alkohol, Tabak und ähnlichen Produkten.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Käufer vor dem Kauf die rechtlichen Hinweise und Versandbedingungen des Händlers prüfen. So lässt sich klären, wo der Verkäufer ansässig ist und ob zusätzliche Kosten anfallen.

Die neuen Gebühren treiben die Preise für Bestellungen aus Drittländern in die Höhe – vor allem bei günstigen Artikeln. Verbraucher müssen zudem bei unbekannten Händlern vorsichtiger sein. Die Änderungen zielen zwar auf eine Vereinheitlichung der Zollkontrollen ab, bleiben aber mindestens bis 2028 in Kraft.

Quelle