EU-Hilfen für energieintensive Unternehmen: Bis zu 75 Millionen Euro pro Jahr
Lidia HartungEU-Hilfen für energieintensive Unternehmen: Bis zu 75 Millionen Euro pro Jahr
Die Europäische Kommission hat neue Förderrichtlinien für ein Entschädigungsprogramm verabschiedet, das energieintensive Unternehmen bei den steigenden Strompreisen entlasten soll. Das Programm zielt darauf ab, die durch den EU-Emissionshandel verursachten Kostenauswirkungen abzufedern und sieht für die Jahre 2025 und 2026 eine teilweise Erstattung der indirekten CO₂-Kosten vor.
Als vorübergehende Maßnahme für diese beiden Jahre ist das Standortschutzgesetz 2025 in Kraft getreten. Im Rahmen des Programms können förderberechtigte Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen erhalten. Die maximale Förderung pro Kalenderjahr ist auf 75 Millionen Euro begrenzt.
Voraussetzung für die Förderung ist ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde pro Betriebsstätte. Zudem müssen die Unternehmen mindestens 80 % der erhaltenen Mittel in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Website der Förderbank aws.
Das Entschädigungsprogramm unterstützt energieintensive Betriebe dabei, die steigenden Stromkosten zu bewältigen. Es bietet finanzielle Hilfe und fördert gleichzeitig Investitionen in Nachhaltigkeit. Förderberechtigte Unternehmen können sich ab sofort nach den genehmigten Richtlinien bewerben.
