EU führt Pflicht-Button für digitale Vertragsstornierung ein – was ändert sich?
H.-Dieter HuhnEU führt Pflicht-Button für digitale Vertragsstornierung ein – was ändert sich?
Ab dem 19. Juni gilt für Online-Unternehmen in der gesamten EU eine neue Regelung. Dann müssen Firmen auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten Stornierungsbutton für digitale Verträge anzeigen. Die Änderung soll es Verbrauchern erleichtern, sich online von Vereinbarungen zurückzuziehen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, wobei jedes Mitgliedsland sie unterschiedlich umsetzen kann. Der Button muss genauso leicht auffindbar sein wie der Prozess zum Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Die bestehende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen – ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt – bleibt davon unberührt.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Verbraucher, die digital stornieren, müssen zudem umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Die Regelung tritt am 19. Juni in Kraft. Unternehmen ohne Stornierungsbutton riskieren längere Kündigungsfristen für ihre Kunden. Die Maßnahme stellt sicher, dass digitale Stornierungen genauso unkompliziert sind wie Online-Abschlüsse.






