18 June 2026, 02:24

Einigung bei FLAF: Arbeitgeberbeiträge sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bund und Länder einigen sich: 'Weg zur Senkung der Arbeitskosten ist klar'

Einigung bei FLAF: Arbeitgeberbeiträge sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) werden gesenkt

Die Bundesregierung und die 16 Bundesländer haben sich auf eine Kürzung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geeinigt. Ab 2028 sollen die Abgaben um einen Prozentpunkt sinken. Der Kompromiss folgt monatelangen Verhandlungen über die Finanzierungsverantwortung.

Auslöser der Gespräche war ein Vorschlag der Bundesregierung, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Dieser Plan stieß bei den Länderchefs auf massive Kritik. Später kündigte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (Finanzen) eine Lösung für die 600-Millionen-Euro-Lücke im FLAF an: Die Länder übernehmen ein Drittel der Kosten.

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Zusätzlich beteiligen sich die Bundesländer an der Deckung eines 200-Millionen-Euro-Fehlbetrags im FLAF – die Last wird je zur Hälfte mit den Gemeinden geteilt. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte die Mitfinanzierung durch die Länder. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Einigung, gab aber keine weiteren Details bekannt.

Die finanzielle Beteiligung der Länder ist jedoch nur bis 2028 festgelegt. Danach wird das Thema im Rahmen der Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich ab 2029 erneut aufgerollt. Teil des Pakets sind laut Berichten auch Mittel aus dem EU-Aufbaufonds Resilience and Recovery Facility – eine Finanzquelle, die sich die Länder lange von der Bundesregierung erhofft hatten.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 um einen Prozentpunkt sinken. Die entstehenden Mindereinnahmen tragen Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam. Über eine langfristige Finanzierung wird in den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen weiterverhandelt.

Quelle