Ehegattensplitting 2025: So sparen verheiratete Paare Tausende Steuern
Ekkehard ScheelEhegattensplitting 2025: So sparen verheiratete Paare Tausende Steuern
Verheiratete Paare in Deutschland können durch die gemeinsame Veranlagung nach dem Ehegattensplitting ihre Steuerlast deutlich senken. Bei dieser Methode wird das gemeinsame Einkommen der Partner hälftig aufgeteilt und so für die Steuerberechnung herangezogen – was oft zu erheblichen Ersparnissen führt. Je größer der Verdienstunterschied zwischen den Partnern ist, desto höher fällt die Ersparnis aus.
Das System funktioniert so, dass das Gesamteinkommen des Paares steuerlich so behandelt wird, als hätte jeder Partner genau die Hälfte davon verdient. Da Deutschland ein progressives Steuersystem hat, sinkt dadurch in der Regel die Gesamtsteuerlast. Ein Beispiel: Ein Paar mit Einkommen von 50.000 Euro und 10.000 Euro sparte 2025 durch die gemeinsame Veranlagung 2.085 Euro im Vergleich zur Einzelveranlagung. Ähnliche Fälle zeigen, dass die Ersparnis – je nach Einkommenshöhe – zwischen etwa 2.000 und 5.800 Euro liegen kann.
Falls beide Partner gleich viel verdienen, bringt das Splitting keinen steuerlichen Vorteil. Der Nutzen entsteht vor allem dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Zudem erhalten verheiratete Paare einen doppelten Grundfreibetrag – dieser steigt bis 2026 auf 12.348 Euro pro Person –, selbst wenn ein Partner kaum oder kein Einkommen hat.
Das Finanzamt berechnet den Steueranteil jedes Partners so, als hätte er die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielt. Dadurch rutschen viele in eine niedrigere Steuerklasse, was die Gesamtbelastung verringert. Allerdings sind die genauen Ersparnisse für ein Paar mit 50.000 Euro und 10.000 Euro im Jahr 2024 in offiziellen Quellen nicht eindeutig belegt.
Besonders profitieren Paare mit großen Einkommensunterschieden vom Ehegattensplitting. Durch die gemeinsame Veranlagung können sie ihren Steuersatz senken und mehr von ihrem gemeinsamen Einkommen behalten. Zudem sichert das System beiden Partnern den vollen Grundfreibetrag – unabhängig vom individuellen Verdienst.
