21 December 2025, 18:06

DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - existente Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden

Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit vielen Autos, die sich auf der Straße dahinter bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - existente Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden

DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts – Gewerkschaft sieht keinen Handlungsbedarf

Teaser:DPolG Niedersachsen – Hannover – Hannover, 19.11.2025 – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnt geplante Änderungen am Disziplinarrecht ab und verweist auf bewährte Mechanismen zum Schutz der Demokratie in der Polizei. … ▶ Weiterlesen

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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Niedersachsen hat sich gegen die geplanten Änderungen am Landesdisziplinarrecht ausgesprochen. Die Gewerkschaft betont, dass die bestehenden Maßnahmen zum Schutz der Demokratie innerhalb der Polizei bereits wirksam seien. Der seit 2021 amtierende Landesvorsitzende Michael Maß unterstrich, dass sachliche Debatten nötig seien – statt neuer Regelungen, die die Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten infrage stellen könnten.

Die DPolG verwies auf die bereits vorhandenen Schutzmechanismen, die ausreichten, um Extremismus in den eigenen Reihen zu bekämpfen. Als Beispiel nannte die Gewerkschaft einen aktuellen Fall, in dem ein Polizist mit Verbindungen zur Reichsbürgerbewegung entlassen worden sei. Dies belege, dass die disziplinarrechtlichen Instrumente bereits greifen würden.

Zudem lehnte die Organisation Forderungen nach weiteren Reformen des Niedersächsischen Disziplinarrechts ab. Zwar sei man zum Dialog bereit, doch derzeit bestehe kein zusätzlicher Handlungsbedarf, so die DPolG. Maß betonte erneut, dass die bestehenden Systeme bereits für Rechenschaftspflicht und die Einhaltung demokratischer Grundsätze in der Polizei sorgten.

Die Haltung der Gewerkschaft spiegelt Vertrauen in das aktuelle Regelwerk zur Ahndung von Fehlverhalten wider. Die DPolG besteht darauf, dass mögliche neue Maßnahmen sorgfältig begründet werden müssten, um das Vertrauen in die Beamtenschaft nicht zu untergraben. Vorerst sehe man keine Veranlassung, die geplanten Gesetzesänderungen zu unterstützen.