07 June 2026, 06:26

Bundestag diskutiert radikale Kehrtwende bei der Organspende bis 2030

Berliner haben bisher dieses Jahr mehr Organe gespendet

Bundestag diskutiert radikale Kehrtwende bei der Organspende bis 2030

Eine überparteiliche Gruppe von Abgeordneten fordert eine grundlegende Reform des deutschen Organspenderechts. Bis 2030 soll ein Widerspruchslösungssystem eingeführt werden, bei dem alle Erwachsenen automatisch als potenzielle Spender gelten – es sei denn, sie lehnen dies ausdrücklich ab. Der Vorschlag hat bereits Bedenken hinsichtlich grundlegender Rechte geweckt und wird voraussichtlich eine hitzige Debatte im Bundestag auslösen.

Aktuell gilt in Deutschland die Regelung der ausdrücklichen Zustimmung: Nur wer zu Lebzeiten oder dessen Angehörige nach dem Tod einer Organspende zustimmen, darf als Spender infrage kommen. Nach dem neuen Plan würden jedoch alle volljährigen, einwilligungsfähigen Personen als Spender gelten, sofern sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch einlegen. Befürworter argumentieren, dass dies helfen könnte, die Kluft zwischen verfügbaren Organen und den dringend benötigten Spenderorganen zu verringern.

2025 erhielten nur 3.150 Menschen ein Spenderorgan, während etwa 8.200 Patienten auf der Warteliste blieben. Auch 2026 bleibt die Lage angespannt: Allein in Berlin warten über 400 Menschen auf ein Organ. In der Hauptstadt wurden in diesem Jahr bisher 140 Transplantationen durchgeführt – eine leichte Verbesserung gegenüber den Vorjahren.

Bundesweit stieg die Zahl der Organspenden bis Ende Mai 2026 um etwa zwölf Prozent. Insgesamt wurden 1.405 Organe gespendet, gegenüber 1.253 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch Berlin verzeichnete einen Anstieg: Von Januar bis Mai dieses Jahres wurden 73 Spenderorgane gemeldet, nach nur 39 im gesamten Jahr 2025.

Gegner der Widerspruchslösung warnen vor einem Eingriff in die persönliche Freiheit. Sie argumentieren, dass eine vermutete Zustimmung ohne ausdrückliche Einwilligung ethisch fragwürdig sei. Die Debatte wird erwartungsgemäß parteiübergreifend geführt und könnte im Parlament zu einem umstrittenen Thema werden.

Ziel der geplanten Reform ist es, den anhaltenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland zu bekämpfen. Sollte das neue System beschlossen werden, wäre dies ein grundlegender Wandel in der Handhabung der Spenderzustimmung. Nun muss der Bundestag die möglichen Vorteile gegen Bedenken hinsichtlich individueller Rechte und ethischer Konsequenzen abwägen.

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