BGH entscheidet über Transparenz des Schufa-Scores – ein Präzedenzfall für Datenschutz
H.-Dieter HuhnBGH entscheidet über Transparenz des Schufa-Scores – ein Präzedenzfall für Datenschutz
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer Grundsatzentscheidung im Rechtsstreit um die Transparenz des Schufa-Score. Fünf Privatpersonen argumentieren, dass die aktuellen Angaben des Unternehmens zur Berechnung der Bonitätswerte nicht detailliert genug seien und damit gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie viel Einblick Verbraucher in automatisierte Entscheidungen erhalten müssen, die ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen. Die Schufa betont, ihre Offenlegungen entsprächen bereits den gesetzlichen Anforderungen, während die Kläger eine umfassendere Erklärung der Berechnungslogik fordern.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen behauptet, dieses System erfülle bereits jetzt künftige Transparenzanforderungen, da es jeden Faktor und dessen Gewichtung offengelegt. Gleichzeitig planen Gesetzgeber, ab November 2026 ein neues rechtliches Rahmenwerk für solche Bewertungssysteme einzuführen.
Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Folgen für datenbasierte Bewertungsverfahren in verschiedenen Branchen haben. Die vollständige Umsetzung des neuen Scoring-Modells ist bis Ende 2028 vorgesehen und soll das ältere, komplexere System ersetzen.
Das Urteil wird klären, welche Pflichten die DSGVO bei automatisierten Entscheidungsprozessen vorsieht. Zudem könnte es einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie transparent algorithmische Systeme in Zukunft sein müssen. Das Ergebnis wird nicht nur die Praxis der Schufa beeinflussen, sondern auch allgemeine Standards im Datenschutz prägen.






