Betrugsfall in der Altenpflege: Warum ein verurteilter Pfleger weiterarbeiten darf
Lidia HartungBetrugsfall in der Altenpflege: Warum ein verurteilter Pfleger weiterarbeiten darf
Wie unzuverlässig darf ein Altenpfleger sein?
Ein Altenpfleger kämpft in Hannover um seine Berufszulassung – trotz Betrugsverurteilung.
- Dezember 2025, 10:00 Uhr
Ein 62-jähriger Altenpfleger aus Niedersachsen darf seinen Beruf vorerst weiter ausüben – trotz einer Verurteilung wegen Betrugs. Dieter G. sah sich mit disziplinarischen Maßnahmen konfrontiert, nachdem er Pflegeleistungen falsch abgerechnet hatte. Die Behörden entzogen ihm zunächst die Berufsbezeichnung Altenpfleger. Nun ermöglicht ein Gerichtsvergleich ihm die Rückkehr in den Job – allerdings unter strengen Auflagen.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Niedersachsen hatte G. die Berufserlaubnis entzogen, nachdem er in neun Fällen wegen Betrugs verurteilt worden war. Die Ermittler stellten fest, dass er Leistungen abgerechnet hatte, die nie erbracht wurden – die Kosten für das Gesundheitssystem beliefen sich auf mehrere Tausend Euro. Die Behörde ging von vorsätzlichem Handeln aus, während G. und sein Anwalt die Fehler auf administrative Nachlässigkeiten statt auf Betrugsabsicht zurückführten.
Der Vergleich erlaubt es G., weiterhin zu arbeiten. Doch seine Zukunft bleibt ungewiss: Bleibt er bis 2029 straffrei, wird der Entzug der Zulassung endgültig aufgehoben. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die anhaltenden Bemühungen, Abrechnungsbetrug im deutschen Pflege- und Gesundheitswesen einzudämmen.
