05 June 2026, 19:21

Betrüger fordern Bußgelder für Balkon-Solaranlagen mit gefälschten Bundesnetzagentur-Briefen

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger fordern Bußgelder für Balkon-Solaranlagen mit gefälschten Bundesnetzagentur-Briefen

Besitzer kleiner „Balkon-Solaranlagen“ in Deutschland erhalten gefälschte Schreiben mit Forderungen nach Bußgeldern für nicht angemeldete Anlagen. Betrüger nutzen dabei die Unsicherheit vieler Verbraucher rund um gesetzliche Pflichten aus und geben sich als die Bundesnetzagentur aus, um ihre Opfer zu täuschen.

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In den gefälschten Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Kleinanlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Sie werden aufgefordert, umgehend 41,60 Euro zu zahlen – andernfalls drohe innerhalb von 14 Tagen ein „volles Bußgeld“ in Höhe von 208 Euro. Zudem werden die Besitzer angewiesen, ihre Anlage nachträglich anzumelden und einen jährlichen EEG-Bericht vorzulegen, wobei die Forderungen an echte Vorschriften angelehnt sind.

Tatsächlich schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass Betreiber von Balkon-Solarmodulen ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Installation registrieren müssen. Zudem sind sie verpflichtet, einmal jährlich Zählerstände zu melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur weist jedoch auf mehrere Ungereimtheiten in den gefälschten Schreiben hin, darunter falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben.

Die Behörde rät Empfängern dringend, die Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und den Betrugsversuch bei der Polizei anzuzeigen. Zwar können bei unterlassener Registrierung einer Balkon-Solaranlage tatsächlich rechtmäßige Strafen verhängt werden – die gefälschten Schreiben dienen jedoch ausschließlich dazu, diese gesetzliche Pflicht für finanzielle Bereicherung auszunutzen.

Die Bundesnetzagentur ermittelt weiterhin in dem Fall und betont, dass echte Schreiben niemals auf diese Weise sofortige Zahlungen fordern würden. Empfänger verdächtiger Post werden aufgefordert, sich direkt bei der Behörde zu vergewissern, bevor sie handeln. Durch Anzeigen bei der Polizei können die Ermittler die Verantwortlichen hinter der Betrugsmasche leichter ausfindig machen.

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