25 March 2026, 04:27

Berliner Buchladen klagt gegen Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis

Ein blaues Gesetzbuch mit einer goldenen Krone darauf, auf einem weißen Hintergrund, mit Text und einem Logo auf dem Cover.

Berliner Buchladen klagt gegen Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis

Ein Berliner Buchladen klagt gegen Deutschlands Kulturstaatsminister, nachdem er von einem nationalen Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurde. Zur schwankenden Weltkugel, ein linksgerichteter Laden mit Schwerpunkt auf politischen und philosophischen Büchern, war aus der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden – angeblich wegen Verbindungen zu extremistischen Kreisen. Die Betreiber haben nun einen Eilantrag eingereicht, um zu verhindern, dass die Regierung sie als "politische Extremisten" brandmarkt.

Der Streit begann, als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Buchhandlung 2026 von der Auszeichnung ausschloss. Er berief sich auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" – also auf Hinweise, die für den Verfassungsschutz relevant seien –, nannte jedoch keine konkreten Bücher, Veranstaltungen oder Aktivitäten, die zu dieser Entscheidung geführt hätten. Der 2002 als Teil des linksextremen Schwarze Risse-Kollektivs gegründete Laden vertritt offen antikapitalistische und grenzöffnende Positionen. An der Fassade hängen Transparente mit der Aufschrift "Freizügigkeit für alle Menschen!" und Kritik an der Grenzpolitik.

Die Betreiber forderten von Weimer eine Unterlassungserklärung und warfen ihm vor, sie durch seine Äußerungen als Extremisten zu stigmatisieren. Dieser lehnte ab und erklärte in der Zeit, steuerfinanzierte Preise könnten nicht an "politische Extremisten" vergeben werden. Ein Sprecher des Ministers bestätigte später, dass keine solche Erklärung erfolgen werde, da die Behörden zu solchen Bewertungen berechtigt seien.

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Am 15. Oktober bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin den Eingang des Eilantrags (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26). Wann ein Urteil ergeht, ist noch unklar – die Buchhandlung bleibt damit vorerst in rechtlicher Unsicherheit. Nun muss das Gericht entscheiden, ob Weimers Ausschluss von Zur schwankenden Weltkugel gerechtfertigt war. Die Richter werden klären, ob die Regierung den Laden ohne weitere Belege öffentlich als extremistisch einordnen darf. Das Urteil könnte Präzedenzfall dafür werden, wie kulturelle Einrichtungen in künftigen Preisvergaben bewertet werden.

Quelle