Bauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war
Mia StollBauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war
Ein Landwirt ist mit seinem Versuch gescheitert, Agrarsubventionen für seinen Weihnachtsbaum-Anbau zu erhalten – nach einem langjährigen Rechtsstreit. Die Gerichte urteilten, dass Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen nicht die Kriterien für landwirtschaftliche Fördergelder im Rahmen der EU-Zahlungsprogramme erfüllen. Die Entscheidung folgt auf mehrere Abweisungen in verschiedenen Instanzen.
Der Fall begann, als der Landwirt Direktzahlungen im Rahmen des Basisprämienregimes beantragte und dabei 161 Hektar Land angab. Die zuständige Behörde bewilligte jedoch nur 122 Hektar und schloss die 39 Hektar mit Weihnachtsbaumkulturen aus. Die Beamten begründeten dies damit, dass Weihnachtsbäume nicht als Dauerkulturen gelten – eine Voraussetzung für die Subventionsfähigkeit.
Der Landwirt focht die Entscheidung an und zog vor das Verwaltungsgericht. Dieses wies seine Klage ab und bestätigte die Haltung der Behörde. Daraufhin legte er Berufung beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen ein, das ebenfalls gegen ihn entschied. Später bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die vorherigen Urteile. Die Begründung stützte sich auf die Besonderheiten des Weihnachtsbaum-Anbaus: Die Bäume werden nicht in Baumschulen gezogen, zählen weder zu Niederwald noch zu Kurzumtriebsplantagen und liefern – anders als klassische Ackerkulturen – keine wiederkehrenden Ernten. Daher könne die Fläche nicht als landwirtschaftlich genutzt im Sinne der gültigen Verordnungen eingestuft werden. Während des Verfahrens äußerten weder Verbände noch Interessengruppen öffentlich Widerspruch oder debattierten den Ausschluss von Weihnachtsbaumplantagen aus den Agrarsubventionen.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt keine Fördergelder für die 39 Hektar Weihnachtsbaumkulturen. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall, wonach solche Plantagen nicht als förderfähige Landwirtschaft gelten. Der Fall ist damit rechtskräftig abgeschlossen, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.
