Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor – doch die Kritik an Paragraf 188 bleibt
Lidia HartungAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor – doch die Kritik an Paragraf 188 bleibt
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung des CDU-Politikers Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet aus dem Jahr 2020 zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren wurde auf Grundlage eines umstrittenen Gesetzes eingeleitet – und zwar ohne formelle Beschwerde von Amthor selbst. Der Autor muss nun keine Strafe zahlen, bleibt aber kritisch gegenüber dem juristischen Vorgehen.
Der Streit begann vor vier Jahren, als der Autor die Beleidigung in den sozialen Medien veröffentlichte. Die Staatsanwaltschaft handelte nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der es ermöglicht, Politiker auch ohne direkte Anzeige wegen Beleidigung zu belangen. Dieses Gesetz sieht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – eine in Deutschland gängige Praxis, bei der mehr als die Hälfte aller Strafverfahren auf diese Weise geregelt wird, oft ohne Gerichtsverhandlung. Der Autor legte Widerspruch ein, und das Gericht entschied schließlich zu seinen Gunsten. Allerdings betonte er, dass die meisten Menschen nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen solche Entscheidungen zur Wehr zu setzen.
Der Autor setzt sich seit Langem für die Abschaffung oder Reform von Paragraf 188 ein, eine Position, die auch vom UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit unterstützt wird. Dieser hat die Regelung bereits kritisiert. Der betroffene Politiker, Philipp Amthor, behauptete, die Äußerungen des Autors hätten seine öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Ohne einen innerhalb von zwei Wochen eingereichten Einspruch wäre das ursprüngliche Urteil rechtskräftig geworden.
Das Urteil befreit den Autor von jeder Strafe, doch der Fall wirft weiterhin Fragen zu Meinungsfreiheit und rechtlichen Verfahren in Deutschland auf. Da die meisten Fälle durch Strafbefehle ohne richterliche Prüfung entschieden werden, warnen Kritiker vor der Gefahr willkürlicher Verfolgung. Der Erfolg des Autors ändert nichts an der grundsätzlichen Debatte darüber, ob Paragraf 188 bestehen bleiben sollte.






