15 January 2026, 11:50

AfD stellt Rückbau von Windrädern infrage – Warum Betonfundamente im Boden bleiben

Ein Feld von Windkraftanlagen auf einer grünen Fläche mit Bäumen im Hintergrund und Wolken am Himmel, mit Text, der eine Windfarm in den Niederlanden am unteren Rand anzeigt.

AfD stellt Rückbau von Windrädern infrage – Warum Betonfundamente im Boden bleiben

Die AfD-Fraktion hat die Handhabung stillgelegter Windkraftanlagen in Deutschland infrage gestellt. Kritik gibt es vor allem am Rückbauprozess, insbesondere an der Entscheidung, die großen Betonfundamente im Boden zu belassen. Parteivertreter fordern nun von den Landesumweltbehörden Aufklärung.

Ingo Kerzel, umweltpolitischer Sprecher der AfD, bemängelte die mangelnde Transparenz beim Abbau alter Anlagen. Seine Fraktion wies darauf hin, dass lediglich die oberirdischen Strukturen demontiert würden, während die massiven Betonfundamente im Erdreich verblieben.

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Die Partei hat den Umweltminister Christian Meyer (Grüne) offiziell um eine Erklärung zu den Abbauverfahren gebeten. Zuständig für die Stilllegung von Windenergieanlagen sind in der Regel Landesbehörden wie das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern oder die entsprechende Behörde in Niedersachsen. Lokale Ämter, etwa das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, sind für Genehmigungen zuständig, haben ihre Abläufe jedoch bisher nicht öffentlich detailliert dargelegt. Bisher wurde keine einzelne Instanz benannt, die direkt für die Entfernung der Fundamente verantwortlich ist. Die AfD besteht auf mehr Klarheit darüber, wie mit den im Boden verbleibenden Betonmassen nach dem Rückbau der Anlagen umgegangen wird.

Mit ihrer Anfrage setzt die AfD die Landesbehörden unter Druck, die Stilllegungsregeln zu präzisieren. Da es keine klaren öffentlichen Richtlinien zur Beseitigung der Fundamente gibt, bleiben Fragen zur Umweltaufsicht offen. Auf die Forderungen der Fraktion nach Informationen haben die zuständigen Stellen bisher nicht reagiert.